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Mitgliedschaft
Aufnahmeantrag
Zur Aufnahme in den Verein ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag erforderlich,
sowie der Nachweis der bestandenen Hessischen Fischerprüfung und die Vorlage
eines gültigen Jahresfischereischeines.
Der Aufnahmeantrag kann hier im PDF-Format herunter geladen werden:
Aufnahmeantrag des SFV-Schwalm e. V.
Für die Aufnahme von Junganglern ist zusätzlich die Abgabe der folgenden
Elternerklärung erforderlich:
Zur Aufnahme in den Verein ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren Pflicht.
Die Einverständniserklärung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren ist hier
zu finden:
Einverständniserklärung zum Lastschriftverfahren
Vor der Antragstellung sollte sich jeder Antragsteller die Aufnahmekriterien
durch lesen. Diese sind hier zu finden:
Aufnahme in den Verein
Der Vorstand entscheidet nach Eingang des Antrages über eine vorläufige
Aufnahme auf Probe.
Über die endgültige Aufnahme in den Verein beschließt die Mitglieder-
versammlung auf der nächsten Jahreshauptversammlung. Das erste
Jahr der Mitgliedschaft ist immer auf Probe!
Sollte dort einer Aufnahme nicht zugestimmt werden, wird die
Aufnahmegebühr zurückerstattet.
Aufnahmen sind nur im Rahmen verfügbarer freier Plätze
möglich! Bewerbungen von Junganglern werden bevorzugt.
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt 150,00 €
Bei Erwachsenen wird die Aufnahmegebühr bei
Aufnahme sofort fällig.
Bei Junganglern ist bei Aufnahme ein Betrag von 90,00 € zu zahlen und bei
Erreichen des 18. Lebensjahres weitere 60,00 €. Diese Aufsplittung erklärt
sich durch die eingeschränkte Gewässernutzung von Minderjährigen laut
unserer Satzung.
Jahresbeitrag
Der
Jahresbeitrag für Erwachsene beträgt 75,00
€.
Der Jahresbeitrag für Jungangler beträgt
25,00 €.