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Gastkarten
Gastangler
Gastangler müssen im
Besitz eines gültigen Jahresfischereischeins sein um eine Tageskarte erwerben.
Diese berechtigt zum Fischfang nach dem Bundes-Tierschutzgesetz, dem Hessischen
Fischereigesetz, sowie der Landesfischereiordnung.
Gastangelkarten können zum Preis von 12€ plus 5€ Pfand unter folgenden Adressen bezogen werden::
Angelgeräte & Töpferei
Roesestr. 35
34613 Schwalmstadt
Tel 06691/927169 oder 0172/5774278
Email: hobbyraum35@yahoo.de
Gewässerstrecke und Gewässergrenzen
Die Gewässerstrecke
Schwalm vom Eisenbahnviadukt flussabwärts bis zur Fußgängerbrücke
Spitzbubensteg bei den Schrebergärten ist ab dem 1. Mai für Gastangler geöffnet.
Das Angeln auf den anderen Gewässerstrecken des Vereins ist Gastanglern in
Begleitung mit einem aktiven Vereinsmitglied ebenfalls ab dem 1.Mai des Jahres
gestattet.
Grenzen der Gastanglerstrecke des SFV Schwalm e.V. auf einer größeren Karte anzeigen
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Der Gastschein wird mit einem Pfand in Höhe von fünf Euro belegt. Das erhobene Pfandgeld wird bei Rückgabe des Gastscheines ausgezahlt.
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Angelzeit 0:00 bis 24:00 Uhr.
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Das Befahren von Wiesen und Grundstücken ist untersagt.
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Der Verein haftet nicht für entstandene Schäden.
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Umweltgerechtes Verhalten ist selbstverständliche Pflicht.
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Dieser Gastschein ist auf Verlangen den Fischereiaufsehern, anderen Vereinsmitgliedern als auch der Polizei vorzulegen.
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Gefangene Fische sind in die Fangliste einzutragen, diese ist innerhalb einer Woche bei dem Aussteller zurück zu geben. Bei Nichterfüllung wird kein neuer Gastschein ausgestellt.
Fangmenge pro Tag:
Insgesamt 10 Weißfische und Barsche
1 Karpfen
3 Schleie
3 Forellen
3 Aale
1 Hecht oder 1 Zander