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Gastkarten
Gastangler
Gastangler
müssen im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeins sein um
eine Tageskarte erwerben. Diese berechtigt zum Fischfang nach dem
Bundes-Tierschutzgesetz, dem Hessischen Fischereigesetz, sowie der
Landesfischereiordnung.
Gastangelkarten können zum Preis von 12€ plus 5€ Pfand unter folgenden Adressen bezogen werden::
Frank Pfau
Leistweg
16a
34613 Schwalmstadt
Tel: 06691 23217
Email:
info(_at_)frank-pfau.de
Gewässerstrecke und Gewässergrenzen
Die
Gewässerstrecke Schwalm vom Eisenbahnviadukt flussabwärts
bis zur Fußgängerbrücke Spitzbubensteg bei den
Schrebergärten ist ab dem 1. Mai für Gastangler geöffnet.
Das Angeln auf den anderen Gewässerstrecken des Vereins ist
Gastanglern in Begleitung mit einem aktiven Vereinsmitglied
ebenfalls ab dem 1.Mai des Jahres gestattet.
Grenzen der
Gastanglerstrecke des SFV Schwalm e.V. auf einer größeren
Karte anzeigen
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Der Gastschein wird mit einem Pfand in Höhe von fünf Euro belegt. Das erhobene Pfandgeld wird bei Rückgabe des Gastscheines ausgezahlt.
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Angelzeit 0:00 bis 24:00 Uhr.
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Das Befahren von Wiesen und Grundstücken ist untersagt.
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Der Verein haftet nicht für entstandene Schäden.
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Umweltgerechtes Verhalten ist selbstverständliche Pflicht.
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Dieser Gastschein ist auf Verlangen den Fischereiaufsehern, anderen Vereinsmitgliedern als auch der Polizei vorzulegen.
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Gefangene Fische sind in die Fangliste einzutragen, diese ist innerhalb einer Woche bei dem Aussteller zurück zu geben. Bei Nichterfüllung wird kein neuer Gastschein ausgestellt.
Fangmenge pro Tag:
Insgesamt 10 Weißfische und Barsche
1 Karpfen
3 Schleie
3 Forellen
3 Aale
1 Hecht oder 1 Zander